Mehrwertsteuersatz passt nicht und umlaute werden nicht ausgeschrieben..

  • Ich habe einen Angebot was nach Österreich soll.
    nun ist mir aufgefallen das als Land im Angebot OESTERREICH steht also ohne ausgeschriebenes Ö


    Zudem wird die Mwst. mit 19% statt 20 % angegeben wird.
    Der Steuersatz ist 20% für Österreich hinterlegt und im Angebot ist die EU Lieferung ausgewählt.

    brauch mal n wink mit dem Zaunfahl wo der Fehler liegt.

  • Wenn du eine Lieferung nach Österreich tätigst gilt :


    - an Gewerbetreibende wird keine MwSt. berechnet


    - Privatkunden der normale Steuersatz von Deutschland mit 19%. (Habe normalerweise nichts mit Lieferungen an Endkunden zu tun, daher nicht ganz sicher ob in diesem Fall Steuer anfällt)

  • Rechnung für Dienstleistungen im EU Ausland: Business to Customer (B2C)

    Umsatzsteuer muss prinzipiell immer in dem Land erbracht werden, in dem der Leistungsort liegt. In der Regel ist dies Deutschland. Sie müssen also deutsche Umsatzsteuer auf Ihrer Rechnung anführen und diese an das deutsche Finanzamt entrichten.

    Ist Ihr Geschäftspartner im EU Ausland Kleinunternehmer oder Privatperson, gilt dasselbe Prinzip: Der Leistungsort bleibt Deutschland. Sie weisen Ihre Rechnung ins EU Ausland also ganz gewöhnlich mit deutscher Umsatzsteuer aus und führen sie an das Finanzamt ab.

    Rechnung für Dienstleistungen im EU Ausland: Business to Business (B2B) - innergemeinschaftliche Leistung

    Ist Ihr Geschäftspartner im EU Ausland hingegen wie Sie selbst auch Regelunternehmer, ändert sich der Leistungsort und die Leistung im Empfängerland ist umsatzsteuerbar. Das bedeutet: Sie müssten die Umsatzsteuer nicht in Deutschland, sondern im EU Ausland abführen.

    Da dies relativ kompliziert ist, springt hier eine Sonderregelung ein: Das Reverse-Charge Verfahren für innergemeinschaftliche Leistungen. Dabei wird die Umsatzsteuerschuld umgedreht: Nicht Sie müssen die Umsatzsteuer abführen, sondern Ihr Kunde. Dadurch bleiben Ihnen bürokratische Hürden mit dem ausländischen Finanzamt erspart.

    Für Ihre Rechnung ins EU Ausland bedeutet das: Sie dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen auf der Rechnung den Hinweis „Reverse-Charge Verfahren” oder „Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers” anbringen. Außerdem sollten Sie auf Ihrer Reverse Charge Rechnung sowohl Ihre Umsatzsteuer-ID, als auch die Umsatzsteuer-ID Ihres Kunden anführen.


    Rechnung für Warenlieferungen im EU Ausland: Business to Customer (B2C)

    Lieferungen und Leistungen an Kleinunternehmer oder Privatpersonen ins EU Ausland unterliegen demselben Prinzip: Sie stellen eine gewöhnliche Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer aus und führen diese an das deutsche Finanzamt ab.


    Rechnung für Warenlieferungen im EU Ausland: Business to Business (B2B) - innergemeinschaftliche Lieferung

    Wenn Ihr Geschäftspartner wie Sie selbst auch Regelunternehmer ist, handelt es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Sprich: Die Lieferung ist umsatzsteuerfrei. Darin unterscheidet sich die innergemeinschaftliche Lieferung von der innergemeinschaftlichen Leistung. Während sich bei der innergemeinschaftlichen Leistung die Steuerschuldnerschaft umkehrt (Reverse-Charge), ist die innergemeinschaftliche Lieferung per se steuerfrei.

    Für Ihre Rechnung bedeutet das: Sie müssen eine Rechnung ins EU Ausland ohne Umsatzsteuer schreiben und den Hinweis „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung” anbringen. Zusätzlich müssen Sie wiederum Ihre und die Umsatzsteuer-ID Ihres Kunden anführen.



  • hatte ich tatsächlich auch schon gesetzt aber scheint keine anwendung zu finden.
    ich hab auch in den kundenangaben auch noch einen eu-lieferung gefunden, aber das scheint alles keinen effekt zu haben

    weißt du wie das mit dem schwellenwert und oss funktoniert ?

  • Also wir nutzen die Steuersätze auch für OSS. Bei uns werden aber nahezu alle Bestellungen aus dem Onlineshop importiert und da funktioniert die Selektion dann korrekt.


    Was noch nicht funktioniert sind einige Sonderfälle bzgl. Schwellenwerte. Bspw. ist UK ja nicht mehr Teil der EU und auch nicht mehr Teil von OSS. Das ist also aus Sicht von OpenXE ein Exportland. Aufgrund der Historie vor OSS sind wir aber umsatzsteuerlich in UK registriert und dort auch steuerpflichtig. Das müssen wir daher im Moment immer selbst umstellen. Das würde ich gerne bei Zeiten verbessern... hatte aber bei uns bisher keine Priorität.


    andrejohn Was genau funktioniert derzeit nicht automatisch was du dir wünschen würdest? Kannst du das nochmal erläutern?

  • Also wir nutzen die Steuersätze auch für OSS. Bei uns werden aber nahezu alle Bestellungen aus dem Onlineshop importiert und da funktioniert die Selektion dann korrekt.


    Was noch nicht funktioniert sind einige Sonderfälle bzgl. Schwellenwerte. Bspw. ist UK ja nicht mehr Teil der EU und auch nicht mehr Teil von OSS. Das ist also aus Sicht von OpenXE ein Exportland. Aufgrund der Historie vor OSS sind wir aber umsatzsteuerlich in UK registriert und dort auch steuerpflichtig. Das müssen wir daher im Moment immer selbst umstellen. Das würde ich gerne bei Zeiten verbessern... hatte aber bei uns bisher keine Priorität.


    andrejohn Was genau funktioniert derzeit nicht automatisch was du dir wünschen würdest? Kannst du das nochmal erläutern?

    das aus dem online shop heraus klappt auch bei mir, weil das dort woocommerce durchführt und festlegt.
    aber wenn ich ein angebot per hand setzt sollte das von openxe auch so umgesetzt werden.

  • hallo AndiPalm

    ich selber benötige es noch nicht. Es wäre denke ich nur schön wenn es funktionieren würde:

    Über das Modul Steuersätze den Steuersatz für z.B. At mit 20% angeben,

    wenn ich einen Kunden mit dem Sitz in AT habe, die Rechnung auch mit 20% erstellt wird.

    Aktuell bleibt er ja bei 19% aus DE

  • Also wir nutzen die Steuersätze auch für OSS. Bei uns werden aber nahezu alle Bestellungen aus dem Onlineshop importiert und da funktioniert die Selektion dann korrekt.


    Was noch nicht funktioniert sind einige Sonderfälle bzgl. Schwellenwerte. Bspw. ist UK ja nicht mehr Teil der EU und auch nicht mehr Teil von OSS. Das ist also aus Sicht von OpenXE ein Exportland. Aufgrund der Historie vor OSS sind wir aber umsatzsteuerlich in UK registriert und dort auch steuerpflichtig. Das müssen wir daher im Moment immer selbst umstellen. Das würde ich gerne bei Zeiten verbessern... hatte aber bei uns bisher keine Priorität.


    andrejohn Was genau funktioniert derzeit nicht automatisch was du dir wünschen würdest? Kannst du das nochmal erläutern?

    ich habe heute festgestellt dass die bestellungen aus dem OS auch nicht richtig umgesetzt werden.
    OS zeigte 20% OXE hat es auf 19% zurückgerechnet.
    Welches Shopsystem nutzt Ihr und wenn es WooCommerce ist, was habt ihr dafür eingestellt ?

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